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e-Rezept 

Voraussichtlich ab Juli 2021 soll das elektronische Rezept, das bislang rosa oder blaue Papierrezept ablösen, so will es der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) und wir möchten Ihnen hirzu einige Fragen zu beantworten.

Warum e-Rezept?

Seit dem 16.August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Dies beinhaltet unter anderem auch die Einführung des e-Rezepts.

 

Was ist das e-Rezept?

Bei einem e-Rezept handelt es sich um nichts anderes als eine digitale Variante von das ihnen bisher bekannte Papierrezept. Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Zugriffscode (zum Beispiel QR-Code) auf Ihr Handy und können diesen einfach und bequem an uns weiterleiten und ihr Medikament steht zur Abholung für Sie so schnell wie möglich bereit.

 

Was benötige ich für das e-Rezept?

Nur eine App!!! Die Bundesregierung lässt derzeit von der gematik GmbH eine App in Abstimmung mit Ärzten, Apothekern und Krankenkassen entwickeln.

Diese App ist kinderleicht in der Bedienung, kann auf allen Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) angewandt werden, ist kostenfrei und ohne Werbung.

 

Was mache ich wenn ich kein Smartphone habe?

Keine Sorge, in diesem Fall erhalten Sie von ihrem Arzt einen Ausdruck den Sie bei uns einlösen können.

 

Wie genau funktioniert das?

  1. Installieren Sie die App vom Bundesgesundheitsministerium

  2. Der Arzt erstellt das e-Rezept über seine Praxissoftware

  3. Die Rezeptdaten können Sie sich per Code oder Login herunterladen

  4. Bei uns oder in jeder öffentlichen Apotheke anfragen ob das Medikament vorrätig ist

  5. Rezept an uns weiterleiten und Medikament abholen oder liefern lassen

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